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Spezialisten im gewerblichen Rechtsschutz

Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere Patent- und Arbeitnehmererfinderrecht, Kennzeichen- und Designrecht sowie Urheber- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Partnerschaft von Rechtsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet des Wirtschaftsrechts.

Der Naturwissenschaft und Technik und den Medien nahestehende Rechtsgebiete wie Lebensmittel- und Heilmittelwerberecht, IT- und Datenschutzrecht sowie Medien- und Presserecht vervollständigen unser Beratungsangebot.

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Prozessführung im Bereich der technischen Schutzrechte. Daneben betreuen wir unsere Mandanten gemeinsam mit Patentanwälten auch in Einspruchs- und Löschungsverfahren vor dem Deutschen bzw. Europäischen Patentamt und dem Bundespatentgericht sowie in Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof.

In Kennzeichen-, Design- und Wettbewerbsstreitsachen vertreten wir unsere Mandanten vor allen zuständigen Landgerichten und Oberlandesgerichten unter Einschluss des Europäischen Gerichts I. Instanz (EuG) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

  • Patent- und Gebrauchsmusterrecht

    Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Sie verleihen dem Inhaber das ausschließliche Recht, die geschützte Erfindung zu benutzen. Niemand darf ohne seine Zustimmung Produkte, die von der geschützten technischen Lehre Gebrauch machen, herstellen, anbieten, in den Verkehr bringen, benutzen oder zu diesen Zwecken einführen oder besitzen.

  • Arbeitnehmererfinderrecht

    Das Arbeitnehmererfinderrecht sucht einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und solchen Arbeitnehmern, die im Rahmen ihres Dienstverhältnisses eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung oder einen (nicht schutzfähigen) technischen Verbesserungsvorschlag gemacht haben. Es regelt insbesondere den Übergang des Rechts an der Arbeitnehmererfindung auf den Arbeitgeber und die Höhe der vom Arbeitgeber im Gegenzug hierfür an den Arbeitnehmer zu zahlenden Vergütung. Das Arbeitnehmererfinderrecht schützt auf diese Weise den in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehenden Erfinder.

  • Marken- und Kennzeichenrecht

    Rechte an Kennzeichen (Marken, Unternehmenskennzeichen, Namen, Werktitel) schützen Bezeichnungen von Waren und Dienstleistungen, von natürlichen und juristischen Personen und von Werken, sofern sie geeignet sind, diese von anderen Waren und Dienstleistungen, Personen bzw. Werken zu unterscheiden. Der Inhaber hat das ausschließliche Recht, anderen die Benutzung einer identischen oder verwechselbar ähnlichen Bezeichnung zu untersagen.

  • Designrecht

    Eingetragene und nicht eingetragene Designrechte schützen die äußere Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen, wenn diese Gestaltung neu ist und eine Eigenart aufweist, die es vom Gesamteindruck eines anderen Design unterscheidet. Der Inhaber hat das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen und kann anderen verbieten, die geschützte Gestaltung ohne seine Zustimmung bei einem anderen Produkt zu verwenden. Das Verbietungsrecht erstreckt sich auf das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, die Einfuhr und Ausfuhr sowie auf den Gebrauch und Besitz eines solchen anderen Produkts.

  • Urheber- und Verlagsrecht

    Das Urheberrecht schützt Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst, insbesondere von Werken der Musik, der bildenden Künste, von photographischen Werken und Filmwerken, in ihren geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk sowie bei dessen Nutzung und soll ihnen eine angemessene Vergütung für die erlaubte Nutzung ihrer Werke durch andere sichern. Voraussetzung des Schutzes ist das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung des Urhebers. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten, und kann anderen unerlaubte Verwertungshandlungen verbieten. Das Verlagsrecht ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder der Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten, und wird vom Verfasser des Werks durch den Verlagsvertrag erworben.

  • Kunstrecht

    Das Kunstrecht ist eine juristische Querschnittsmaterie, die neben dem Urheber- und Urhebervertragsrecht so unterschiedliche Problemfelder wie Kauf-, Auktions- und Haftungsrecht, das Recht der Galerien und Museen, Kunstfälschung, Raub- und Beutekunst sowie Denkmalschutz und Kulturgüterschutz umfasst.

  • Wettbewerbsrecht

    Das Recht des lauteren Wettbewerbs dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Irreführende, aggressive oder belästigende geschäftliche Handlungen von Unternehmen können als unlauter und damit unzulässig verboten werden. Der wettbewerbliche Leistungsschutz gegen unlautere Nachahmungen und Herkunftstäuschungen ergänzt den Gewerblichen Rechtsschutz.

  • Lebensmittelrecht

    Herstellung, Vertrieb und Bewerbung von Lebensmitteln, aber auch von Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, unterliegen den Vorschriften des Lebensmittelrechts, die den Verkehr vor Gesundheitsgefahren und Täuschungen schützen sollen. Danach ist es insbesondere verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben.

  • Heilmittelwerberecht

    Bei der Bewerbung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und kosmetischen Mitteln sind die strengen Beschränkungen des Heilmittelwerberechts zu beachten. Die gesetzlichen Werbeverbote sollen den Einzelnen vor unsachgemäßer Selbstmedikamentation und Arzneimittelfehlgebrauch durch falsche Werbeversprechen schützen.

  • IT- und Datenschutzrecht

    Entsprechend der Konvergenz der Medien umfasst das IT-Recht insbesondere die Bereiche EDV-, Computer- und Internetrecht, E-Commerce, Telekommunikationsrecht sowie das Datenschutzrecht und die IT-Sicherheit. Das Datenschutzrecht bietet insbesondere eine Handhabe gegen die unerwünschte, vor allem gewerbliche Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten.

  • Presse- und Medienrecht

    Das Presse- und Medienrecht bestimmt die Anforderungen und Grenzen einer erlaubten Berichterstattung und ist häufig geprägt von einer Abwägung der widerstreitenden Interessen. Auf der einen Seite steht die Meinungs- oder Pressefreiheit der sich Äußernden, auf der anderen Seite die individuellen Schutzinteressen der von einer bestimmten Berichterstattung Betroffenen oder das kollektiven Schutzbedürfnis bestimmter Nutzergruppen wie beispielsweise Kinder und Jugendliche.

  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes umfassendes Abwehrrecht zum Schutz der engeren persönlichen Lebenssphäre und ihrer Grundbedingungen gegen staatliche oder private Eingriffe. Es soll dem Individuum einen autonomen Bereich der eigenen Lebensgestaltung sichern, in dem der einzelne grundsätzlich selbst entscheidet, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellt und ob und wie er mit seinen eigenen Äußerungen hervortritt. Gegen Eingriffe der Medien in den privaten Bereich des einzelnen Bürgers gewährleistet das Allgemeine Persönlichkeitsrecht den stärksten Schutz.

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